Wer ist Täter, wer ist das Opfer
Der § 202a des Strafgesetzbuches sagt folgendes:
Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei genauem Durchlesen des zitierten § liegt die folgende Interpretation nahe. Die Bundesrepublik Deutschland mit ihren ausführenden Organen hat den Straftatbestand der Hehlerei erfüllt. Wäre also hier der Täter. Opfer ist zum einen die Rechtsstaatlichkeit und jeder Bürger der vollkommen legal sein versteuertes Geld in Liechtenstein anlegt. Wie immer wird hier eine generelle Kriminalisierung der eigentlichen Opfer betrieben.Mann stelle sich vor ein anderer Staat z.B. die Türkei hätte eine ähnlich illegale Tat begangen, was würden wir alles in der hiesigen Presse über den un rechtsstaatlichen Staat Türkei zu lesen bekommen. Das Gezeter wäre riesen groß.
Zurück zum Ausgangspunkt . Welcher Bürger könnte es sich ungestraft erlauben mit Geldern ( Steuereinnahmen)die im quasi treuhänderisch zur Verfügung gestellt wurden Hehlerei zu betreiben. Die Frage ist eigentlich überflüssig, er wäre schneller im Gefängnis als er denken kann.
Vielleicht sollte man die Thematik Liechtenstein zum Anlass nehmen und endlich die Steuergesetzgebung reformieren. Es ist sicher nicht rühmlich das das Volk der Dichter und Denker den größten Teil der Weltliteratur zum Thema Steuern geschrieben hat.
geschrieben von
ber12345
am 08.03.2008 - 07:10:42 - letzte Bearbeitung am 06.04.2008 - 08:50:44