VOB Bedenkenanmeldung - Eine VOB Bedenkenanmeldung muss von der ausführenden Baufirma auch dann angezeigt werden, wenn der Auftraggeber technisch nicht realisierbare Forderungen stellt.
VOB Mängelbeseitigung - Eine VOB Mängelbeseitigung wird in der Regel dann notwendig, wenn die Baufirma Fehler am Bau verursacht hat, z.B. mit billigem Material oder oberflächlich arbeitet, die dann zu Mängeln und Mangelfolgeschäden führen.